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Merkblatt Grundwasserschutzzonen

Die Kantone sind laut eidg. Gewässerschutzgesetz dazu verpflichtet, Schutzzonen für die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen auszuscheiden und die notwendigen Eigentumsbeschränkungen festzulegen. Folge der Beschränkungen sind Mehraufwände und Mindererträge. Als Richtlinie für die «Entschädigung von Grundwasserschutzzonen im Wald» wurde unser Büro mit der Ausarbeitung eines Merkblattes beauftragt, welches sich an die Wasserversorgungen, Zweckverbände, Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Waldbesitzer und Forstbetriebe richtet.

Unsere Dienstleistungen in diesem Projekt:

  • Ausgangslage/rechtliche Situation klären
  • Schutzzonenpflicht von privaten Trinkwasserfassungen aufzeigen
  • Empfehlung für zukünftige Vollzugspraxis abgeben
  • Empfehlung für Entschädigung von Grundwasserschutzzonen abgeben
  • Merkblatt erarbeiten und Vernehmlassung durchführen
  • Merkblatt bei den Waldeigentümern einführen